Cannabisbesitz teilweise straffrei
Ab 1. April ist für Erwachsene ab 18
Jahren der Besitz von 25 Gramm getro-
cknetem Cannabis zum Eigenkonsum im
öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten
Bereich sind es bis zu 50 Gramm aus
Eigenanbau. Privat dürfen drei Pflanzen
angebaut werden und zwar zuhause und
mit Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz
vor Diebstahl, und damit Kinder nicht
an die Pflanzen gelangen können.
Eine Weitergabe der Ernte ist verboten.
Erträge, die über die 50 Gramm hinaus
gehen, müssen vernichtet werden. Im
Kleingarten ist der Anbau von Cannabis
nicht erlaubt.
(Quelle: ARD Text)
104 Wirtschaftsnachrichten