BAG berät zu Corona-Urlaubstagen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäf-
tigt sich mit der Frage, ob Urlaubsta-
ge, die Arbeitnehmer in Corona-Quaran-
täne verbringen müssen, verfallen.
Im konkreten Fall geht es um einen
Mann, der während seines bewilligten
Urlaubs Kontakt mit einem Corona-Infi-
zierten und von den Behörden deshalb in
häusliche Quarantäne geschickt wurde.
Der Kläger will erreichen, dass er die
aus seiner Sicht verlorenen acht Ur-
laubstage nachholen kann, da die Qua-
rantäne den Erholungseffekt aus seiner
Sicht zunichte gemacht hat.
Übernahme aus ARD-Text