Neues Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit
dem für das neue Versicherungsjahr
gültigen blauen Kennzeichen ausgestat-
tet sein.
Wer noch keins hat, sollte schnell
handeln: Das Versicherungskennzeichen
gilt als Nachweis für eine bestehende
Haftpflicht-Police und sollte daher
rechtzeitig das schwarze Schild aus dem
vergangenen Jahr ersetzen. Anderenfalls
riskiert man eine Ordnungsstrafe.
(Quelle: ARD Text)
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