Belege für Heizungsförderung einreichen
Ab Ende September 2024 kann die erste
Gruppe von Antragstellern der KfW-
Heizungsförderung die Rechnungen und
Belege von Vorhaben einreichen, für die
sie einen Zuschuss beantragt haben. Das
geht digital. Zu den Ersten, die den
Antrag im Februar stellen durften,
gehören Eigentümer von Einfamilienhäu-
sern, die das Haus selbst nutzen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird das
Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin
der staatlichen Förderbank KfW voraus-
sichtlich Ende Oktober. Im Idealfall
kann die Förderung laut KfW 70 Prozent
betragen, jedoch max. 21.000 Euro.
(Quelle: ARD Text)
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