Titandioxid-Verbot in Lebensmitteln
Als Weißmacher kommt Titandioxid bei
Wandfarben, Lacken, in Kosmetika und
Arzneimitteln zum Einsatz. Auch bei Le-
bensmitteln wie Kaugummis, Süßigkeiten,
Backwaren, Suppen und Salatsaucen wurde
häufig auf dessen "Strahlkraft" gesetzt
- auf der Packung zu finden als Zusatz-
stoff E171.
Ab August darf Titandioxid jedoch auf
Anweisung der EU-Kommission in der Le-
bensmittelherstellung nicht mehr ver-
wendet werden.
(Quelle: ARD Text)
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