Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum
1. Januar um 41 Cent und liegt damit
dann bei 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Weil der Mindestlohn auch für Minijobs
gilt, steigt für diese die monatliche
Verdienstgrenze. Sie liegt ab 1. Januar
bei 556 Euro, bisher waren es 538.
Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze
ist weiterhin eine Wochenarbeitszeit
von bis zu zehn Stunden möglich.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für
alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es
zum Beispiel für Auszubildende, Selbst-
ständige und Ehrenamtliche.
(Quelle: ARD Text)