Änderungen bei Doppelnamen
Ab 1. Mai dürfen Ehepaare offiziell
einen gemeinsamen Doppelnamen tragen -
mit oder ohne Bindestrich. Bisher war
das nur für einen von beiden möglich.
Kinder können ab Mai ebenfalls einen
Doppelnamen bekommen, selbst wenn ihre
Eltern oder Sorgeberechtigten keinen
gewählt haben.
Wenn Eltern sich bei der Geburt nicht
auf einen Namen einigen, bekommt das
Kind automatisch einen Doppelnamen. Der
erste vergebene Nachname wird dann für
alle weiteren Geschwister verbindlich.
(Quelle: ARD Text)