Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit
dem für das neue Versicherungsjahr gül-
tigen schwarzen Kennzeichen ausgestat-
tet sein. Die bisherigen grünen Kenn-
zeichen sind dann nicht mehr gültig.
Das Versicherungskennzeichen gilt als
Nachweis für eine bestehende Haft-
pflicht-Police. Wer kein schwarzes
Kennzeichen hat, riskiert eine Ord-
nungsstrafe.
Das gilt für Kleinkrafträder wie Mofas,
Mopeds und Roller, motorisierte Roll-
stühle, Quads bis 45 km/h sowie Segways
und E-Tretroller.
(Quelle: ARD Text)
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