Unterhalt für Kinder
Der Unterhalt für Trennungskinder
steigt in 2025 nur leicht an. Laut der
neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt
der Mindestunterhalt ab 1. Januar für
Kinder bis zum 6. Geburtstag 482 statt
bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6.
bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher
551 Euro und für die Zeit vom 12. bis
zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645
Euro monatlich. Für volljährige Kinder
sind mindestens 693 Euro (statt bisher
689 Euro) zu zahlen.
Der Bedarfssatz von Studierenden, die
nicht bei ihren Eltern leben, steigt
von 930 auf 990 Euro an.
(Quelle: ARD Text)
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