Höhere Abschläge für Apotheken
Ab 1. Februar 2023 müssen Apotheken ei-
nen höheren Kassenabschlag an die ge-
setzlichen Krankenkassen abführen. Die-
ser steigt für die Jahre 2023 und 2024
pro verschreibungspflichtigem Arznei-
mittel von 1,77 auf zwei Euro.
Diese Mehreinnahmen sollen die gesetz-
lichen Krankenkassen finanziell entlas-
ten. Das ist ein Baustein des GKV-
Finanzstabilisierungsgesetzes. Im Juli
2022 hatte das Bundeskabinett den Ent-
wurf eines Gesetzes zur finanziellen
Stabilisierung der gesetzlichen Kran-
kenversicherung beschlossen und im Ok-
tober verabschiedet.
(Quelle: ARD Text)